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AsA flex – neues dauerhaftes Förderinstrument der BA im Jugendbereich

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Im Frühjahr des laufenden Jahres begann die Umsetzung der neu geregelten Assistierten Ausbildung, AsA flex genannt. In ihr sind die AsA nach § 130 SGB III (alt) und das ähnliche Förderinstrument ausbildungsbegleitende Hilfen nach § 75 SGB III (alt) zusammengeführt. Die rechtliche Grundlage bildet nun §§ 74 – 75a SGB III.

Ziel ist es nach wie vor benachteiligte Jugendliche in eine reguläre Ausbildung zu bringen, sie dabei zu unterstützen eine Berufsausbildung abzuschließen und ihnen den erfolgreichen Übergang in die Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.

Mit Informationen zur AsA flex möchte die Bundesagentur für Arbeit (BA) Klarstellungen zur inhaltlichen Ausgestaltung und geplanten Umsetzung geben sowie Diskussionsaspekte aufgreifen und Unsicherheiten nehmen.

Kritik vonseiten der Jugendsozialarbeit wird geäußert an:
– Aufsplittung des Personals in Ausbildungsbegleitung und die sozialpädagogische Fachkraft
– keine Berücksichtigung der Ausbildungsjahrgänge
– Stundenkontingente anstelle von Personalschlüsseln

Neuordnung der Förderinstrumente im Jugendbereich

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Die Arbeit dieses Netzwerkes begann mit einer Veranstaltung zum Thema „Bildungsweg für Förderschüler“. Als Handouts entstanden Bildungswege Förderschüler und Ausbildungsberufe Reha sowie Förderung durch AA.
Inzwischen gab es einige Veränderungen und nun ist wieder eine Neuregelung der Förderinstrumente im Jugendbereich geplant, da die Assistierte Ausbildung (AsA) nach § 130 SGB III entfristet wird. Auf die Bundesagentur für Arbeit (BA)-Präsentation zur AsA-Neuordnung verwies die BAG KJS. In Ihrem Newsletter stand dazu „Aktuell finden von Seiten der BA Anhörungen zu den Ideen zur Neuordnung der AsA mit verschiedene Interessensgruppen statt. Im April 2018 soll ein erster Konzeptentwurf im Verwaltungsrat der BA eingebracht werden.“

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