Inklusion

Umsetzung der Inklusion in Brandenburg

Die Übersehenen am Übergang in die Ausbildung

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22 Prozent der Schulabgängerinnen haben laut Statistischem Bundesamt das Schuljahr 2020/21 ohne bzw. mit Hauptschulabschluss abgeschlossen. Obwohl zunehmend Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben, sind ihre Ausbildungschancen vergleichsweise schlecht. Die DKJS-Veröffentlichung (2023) betrachtet den Übergang von der Schule in den Beruf daher aus drei verschiedenen Blickwinkeln: nach einer wissenschaftlichen Einordnung berichten Vertreterinnen aus der Praxis über ihre Erfahrungen. Auch die Jugendlichen selbst kommen mit ihren Sorgen und Hoffnungen am Ende jedes Kapitels zu Wort.

Aussicht auf Ausbildungsplatz für Förderschüler*innen schlecht

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Grafik zeigt die zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge von 2010 bis 2020

Für Jugendliche mit Hauptschulabschluss oder Förderschüler*innen mit vergleichbarem Abschluss ist es zurzeit noch schwieriger einen Ausbildungsplatz im dualen System zu bekommen.
Die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge sank allein von 2019 zu 2020 um rund 10%. Es ist nicht davon auszugehen, dass sie in diesem Jahr wieder zunehmen, denn der große Teil war laut Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) der Corona-Krise geschuldet, die ja noch anhält.

Besonders stark von den wirtschaftlichen Einbrüchen während der Krise sind z.B. die Hotel- und Gaststättenbranche und Kleinstbetriebe betroffen, wo die Jugendlichen mit niedrigen Schulabschlüssen bisher am ehesten eine Chance auf eine Ausbildung hatten. Zudem ergab eine Umfrage des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), dass ein Zehntel der ausbildungsberechtigten Betriebe weniger oder keine neuen Auszubildende einstellen werden.

Auch werden die vorhandenen Ausbildungsplätze laut Studie des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) verstärkt von Abiturient*innen besetzt.

Spätestens am Ende der Maßnahmen des Übergangssystems benötigen benachteiligte Jugendlichen einen Platz im dualen Ausbildungssystem, um nicht als Ungelernte auf dem Arbeitsmarkt zu gelangen.

Es bleibt abzuwarten, ob die geforderte Ausbildungsplatzgarantie, z.B. von der Bertelsmann-Stiftung, oder das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ für diese Jugendlichen etwas bringen wird.

Projektideen zum Nachmachen

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Die Robert-Bosch-Stiftung fördert den Ideentransfer und Projekte für eine lebendige Nachbarschaft. Schaut doch mal, ob ihr als Schülerfirma nicht auch eine der Ideen bei euch, in eurer Stadt, umsetzen wollt. Natürlich könnt ihr auch eine eigene Projektidee einreichen, mit der die Vielfalt vor Ort gestaltet wird.

Die zwölf Ideen und Informationen zur Förderung und Antragstellung sind auf der Webseite der Stiftung unter Werkstatt Vielfalt zu finden.

Das Projekt muss in einem Zeitraum von 6 Monaten bis zu 2 Jahren umgesetzt werden, der Antrag bis März 2019 gestellt werden und ab Mitte 2019 bekommt man die Information, ob es (mit bis zu 7.000 Euro) gefördert wird.

Jugendliche ohne Mittleren Schulabschluss finden schwer einen Ausbildungsplatz…

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… zu diesem Schluss kommen Mitarbeiter/innen des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. In dem aktuellen WZBrief Bildung 36 sind die Ergebnisse einer Analyse von Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS) zu Übergängen nach der allgemeinbildenden Schulzeit dargestellt. Trotz zunehmend unbesetzter Ausbildungsstellen, haben sich die Möglichkeiten für Jugendliche mit höchstens einen Hauptschulabschluss kaum verändert. „Nur die Hälfte der Jugendlichen, schafft den direkten Übergang in eine Ausbildung. Weder kognitive Fähigkeiten noch soziale Kompetenzen erhöhen die Übergangschancen dieser Jugendlichen. Solange vor allem Noten und Abschlüsse zählen, ist der Blick der Betriebe auf individuelle Stärken verstellt.“

Publikation zum Vergleich der inklusiven Bildung in Deutschland

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Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat in einer Publikationsreihe mit dem Titel „Ländervergleich Inklusive Bildung in Deutschland“ die Umsetzung der inklusiven Bildung in den einzelnen Bundesländern zwischen 2015 und 2017 dargestellt.
Durch statistische Auswertung stellte die Stiftung fest, dass sich in Brandenburg der Inklusionsanteil „nur moderat positiv“ entwickelt hat. Außerdem hat sich Brandenburg für einen Ressourcenvorbehalt für die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinbildenden Schulen entschieden.
Hervorgehoben werden die Bundesländer Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein, die in der Umgestaltung ihres Bildungssystems besonders konsequent sind.

Neuordnung der Förderinstrumente im Jugendbereich

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Die Arbeit dieses Netzwerkes begann mit einer Veranstaltung zum Thema „Bildungsweg für Förderschüler“. Als Handouts entstanden Bildungswege Förderschüler und Ausbildungsberufe Reha sowie Förderung durch AA.
Inzwischen gab es einige Veränderungen und nun ist wieder eine Neuregelung der Förderinstrumente im Jugendbereich geplant, da die Assistierte Ausbildung (AsA) nach § 130 SGB III entfristet wird. Auf die Bundesagentur für Arbeit (BA)-Präsentation zur AsA-Neuordnung verwies die BAG KJS. In Ihrem Newsletter stand dazu „Aktuell finden von Seiten der BA Anhörungen zu den Ideen zur Neuordnung der AsA mit verschiedene Interessensgruppen statt. Im April 2018 soll ein erster Konzeptentwurf im Verwaltungsrat der BA eingebracht werden.“

Meinungsumfragen vom VBE

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Auf der Webseite des Verbandes Bildung und Erziehung e. V. können Sie Meinungsumfragen zu Themen wie: Zufriedenheit im Lehrerberuf oder Inklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer einsehen. Es handelt sich um telefonische Befragungen der forsa Politik- und Sozialforschung GmbH von ca. 1000 Lehrkräften verschiedener Bundesländer. Meist sind die Umfragen in seperaten Grafiken zusammengefasst.

Konzept „Gemeinsames Lernen in der Schule“

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Das Konzept „Gemeinsames Lernen in der Schule“ wurde vom Kabinet in Potsdam beschlossen. In den Schuljahren 2017/18 und 2018/19 können sich jeweils bis zu 55 öffentliche Grund-, 20 Ober- und 6 Gesamtschulen um die Teilnahme bewerben. Nach zwei Jahren der Umsetzung sollen Zwischenergebnisse ausgewertet und die weitere Entwicklung konkretisiert werden. Aus dem MBJS heißt es: „Wird das Konzept fortlaufend umgesetzt, können innerhalb von etwa sechs Jahren ab dem Schuljahr 2017/18 alle Brandenburger Grund-, Ober- und Gesamtschulen das Gemeinsame Lernen anbieten und entsprechend ausgestattet werden.“
Wer das Konzept nachlesen möchte findet es auf der Webseite www.inklusion-brandenburg.de als PDF.

Literatur für die Sekundarstufe I

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Der Verlag an der Ruhr hat verschiedene Bücher herausgegeben die sich mit Strategien für das „inklusive Klassenzimmer“ in der Sekundarstufe I befassen. Drei davon möchte ich kurz vorstellen.

1.) Claßen, Albert: Ratgeber Inklusion, Classroom-Management im inklusiven Klassenzimmer, Verhaltensauffälligkeiten: vorbeugen und angemessen reagieren, Mülheim an der Ruhr, 2013, geeignet für die Klassen 5 bis 10, ISBN: 978-3-8346-2326-3
Es gibt viele Methodenkästchen in den einzelnen Kapiteln und Linktipps in den jeweiligen Abschnitten, auch Schrittfolgen bzw. Überlegungen, die im Vorfeld bedacht werden sollten, sind übersichtlich aufgeführt. Typische Beispiele zur Umsetzung in einzelnen Unterrichtsfächern sind dargestellt.
2.) mittendrin e.V. (Herausgeber): Eine Schule für alle – Inklusion umsetzen in der Sekundarstufe, Mülheim an der Ruhr, 2012, geeignet für Klassen 5 bis 13, ISBN 978-3-8346-0891-8
Enthalten sind sehr viele Erfahrungen und Empfehlungen, Checklisten, Exkurse zur Unterrichtsgestaltung allgemein und zu einzelnen Fächern mit Hinweisen auf Download-adressen von Arbeitsblättern, oder z.B. Mustern von Lernentwicklungsberichten.
3.) Löser, Rainer: Besondere Schüler – Was tun?, Rund um den Förderschwerpunkt Lernen, Hintergrundinformationen – Fallbeispiele – Strategien für die Sekundarstufe, Mülheim an der Ruhr, 2013, geeignet für die Klassen 5 bis 10, ISBN 978-3-8346-2390-4
Beschreibung, Tipps und Hinweise einzelner möglicher Baustellen im inklusiven Unterricht bilden den Hauptteil, ergänzt von fachspezifischen Überlegungen.

„Schade, dass es das zu meiner Schulzeit noch nicht gab!“

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diesen Satz höre ich oft, wenn ich beschreibe, was eine Schülerfirma ist.

IMG_0026 Eine Schülerfirma ist wie ein kleines Unternehmen in der realen Wirtschaft, mit einem Unterschied: Es handelt sich um ein Schulprojekt. Die Schülerinnen und Schüler planen weitgehend selbständig ihre Angebotspalette, stellen Produkte her und verkaufen sie oder erbringen Dienstleistungen innerhalb oder außerhalb der Schule.
Die Schülerfirmen orientieren sich dabei an realen Unternehmen: Sie geben sich eine Satzung, entwerfen eine Firmenstruktur, organisieren die Arbeit in den einzelnen Abteilungen, führen eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben und entscheiden über die Verwendung von Gewinnen.
So erwerben die Jugendlichen ökonomische Grundkenntnisse und praktische Erfahrungen mit den Abläufen eines Wirtschaftsunternehmens sowie besonders wichtige Schlüsselqualifikationen, wie Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit. Alle Schüler, gleich welcher Schulform, können ihre Potentiale in der Lernform Schülerfirma zeigen und entwickeln.

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