In einer ersten Bilanz und einem Ausblick zur „Schule für alle“ formuliert das MBJS nächste Schritte zur Entwicklung und Umsetzung der inklusiven Bildung im Land Brandenburg.
Förderschulen bleiben zunächst erhalten. Grundschulen werden sich zu inklusiven Schulen entwickeln, indem Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in „Lernen“, „emotionale und soziale Entwicklung“ und „Sprache“ (LES) sukzessive in Regelschulen integriert werden. Angestrebt wird die Zusammenführung der bisherigen Förderschulen (LES) mit Regelschulen.  Förderschulen, die sich für alle Schüler/-innen öffnen, können in allgemeinbildende Schulen umgewandelt werden. Kooperationen zwischen Förderschulen und allgemeinbildenden Schulen werden unterstützt.  Angebote des gemeinsamen Unterrichts für die anderen Förderschwerpunkte sollen weiterentwickelt werden. Für die Sekundarstufe I (insbesondere für Förderschwerpunkt „Lernen“) soll 2013 ein Konzept für ein durchgängiges inklusives Angebot vorgestellt werden.
Neue Rahmenlehrpläne für die Primarstufe und die Sekundarstufe I werden zur Zeit erarbeitet und gelten ab dem Schuljahr 2015/2016. Die Anpassung der schulrechtlichen Grundlagen zur Schaffung eines inklusiven Schulsystems in Brandenburg durch eine Schulgesetznovelle wird bis zum Beginn der neuen Legislaturperiode (September 2014) vorbereitet.
Eine Qualifizierung von Lehrkräften und Schulleitung, auch berufsgruppenübergreifend (z.B. Schulleitung und Hortleitung) wird vom MBJS angeboten. Nähere Informationen gibt Herr Grave, Tel: 0331/8663737.